Goldbesteuerung in der Schweiz: was Sie wissen müssen
Vermögenssteuer, Veräusserungsgewinne und MWST: der schweizerische Rechtsrahmen.
Die Schweizer Besteuerung von Edelmetallen ist insgesamt vorteilhafter als in den meisten europäischen Ländern. Das Wesentliche im Überblick:
MWST: Feingold (≥ 995‰) in Barren und Münzen ist mit 0% befreit. Silber, Platin und Palladium werden mit 8,1% besteuert. Goldschmuck unterliegt unabhängig vom Feingehalt der MWST von 8,1%.
Kapitalgewinnsteuer: In der Schweiz sind Kapitalgewinne, die Privatpersonen mit beweglichem Vermögen (einschließlich Edelmetallen) erzielen, steuerfrei, sofern das Gold nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit gehalten wird.
Vermögenssteuer: Physisches Gold gehört zur Bemessungsgrundlage der kantonalen Vermögenssteuer. Es muss zum Marktwert am Ende des Steuerjahres deklariert werden. Als Referenzwert wird der Schlusskurs vom 31. Dezember empfohlen.
Erbschaft: Die durch Erbschaft übertragenen Edelmetalle unterliegen den kantonalen Erbschaftssteuern. Einige Kantone (Waadt, Freiburg) gewähren Befreiungen für direkte Nachkommen. Konsultieren Sie einen lokalen Notar.