Die MWST auf Silber in der Schweiz
Warum wird Silber mit 8,1% besteuert, im Gegensatz zu Feingold?
Auf einen BlickDie Schweizer MWST behandelt Silber ganz anders als Gold. Im Gegensatz zu Feingold (befreit nach Art. 44 MWSTG) wird physisches Silber mit 8,1% besteuert, unabhängig von der Reinheit.
Betroffene Produkte: Silberbarren, Anlagemünzen (Silver Maple Leaf, Philharmoniker), Granulat und Bleche. Alle unterliegen beim Kauf in der Schweiz 8,1% MWST.
Schmuck und Tafelsilber: Silberschmuck und Geschirr werden als normale Konsumgüter mit 8,1% besteuert. Keine Ausnahmen.
Vorsteuerabzug für Profis: Ein Juwelier oder Silberschmied kann die auf Silberkäufe gezahlte MWST als Vorsteuer zurückfordern. Bedingung ist die Verwendung für steuerbare Leistungen (Produktion von Schmuck).
Zollfreilager-Strategie: Der Kauf von Silber in einem Schweizer Zollfreilager ermöglicht den Aufschub der MWST-Zahlung, solange das Metall im Lager bleibt. Erst bei der Ausfuhr in das Schweizer Zollgebiet fällt die MWST an. Relevant für Großanleger oder Exporteure.
Anlagesilber im Hochsicherheitslager kaufen
Kaufen und lagern Sie physisches Gold in Hochsicherheitstresoren in Zürich oder Genf zum LBMA-Spotkurs.