Die MWST auf Silber in der Schweiz
Warum wird Silber mit 8,1% besteuert, im Gegensatz zu Feingold?
Die Schweizer MWST behandelt Silber ganz anders als Gold. Im Gegensatz zu Feingold (befreit nach Art. 44 MWSTG) wird physisches Silber mit 8,1% besteuert, unabhängig von der Reinheit.
Betroffene Produkte: Silberbarren, Anlagemünzen (Silver Maple Leaf, Philharmoniker), Granulat und Bleche. Alle unterliegen beim Kauf in der Schweiz 8,1% MWST.
Schmuck und Tafelsilber: Silberschmuck und Geschirr werden als normale Konsumgüter mit 8,1% besteuert. Keine Ausnahmen.
Vorsteuerabzug für Profis: Ein Juwelier oder Silberschmied kann die auf Silberkäufe gezahlte MWST als Vorsteuer zurückfordern. Bedingung ist die Verwendung für steuerbare Leistungen (Produktion von Schmuck).
Zollfreilager-Strategie: Der Kauf von Silber in einem Schweizer Zollfreilager ermöglicht den Aufschub der MWST-Zahlung, solange das Metall im Lager bleibt. Erst bei der Ausfuhr in das Schweizer Zollgebiet fällt die MWST an. Relevant für Großanleger oder Exporteure.