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Berechnung der Schmelzmarge und des Rückkaufs

Wie Profis ihre Marge auf Bruchgold und Schrott berechnen.

Auf einen BlickDie Schmelzmarge (im Fachjargon des Schweizer Edelmetallhandels als Schmelzabzug bezeichnet) ist der prozentuale Abschlag vom theoretischen Börsenwert (Spotkurs), den Schmelzereien, Scheideanstalten und Goldankaufstellen beim Ankauf von Bruchgold, Altsilber und Werkstattabfällen einbehalten. Dieser Abzug deckt die realen industriellen Recyclingkosten, den physischen Schmelzverlust (Merma) sowie die kaufmännische Marge des Händlers ab. Dieser Leitfaden erklärt die genaue Zusammensetzung und faire Schweizer Marktstandards.

Anatomie des Schmelzabzugs: Warum erhält man nicht 100 % des Spotkurses?

Wenn ein Privatkunde oder Goldschmied Altschmuck, Gussreste oder Zahngold veräußert, entspricht der Auszahlungsbetrag niemals exakt dem reinen Feingoldgewicht multipliziert mit dem aktuellen Börsenkurs. Die Preiskalkulation umfasst vier unvermeidliche Kostenfaktoren:

  • Physischer Schmelzverlust (Merma): Beim Schmelzen im Tiegel verbrennen organische Verunreinigungen (Poliermittel, Hautfett, Gipsreste). Unedle Legierungsbestandteile wie Zink verflüchtigen sich, und Kupfer oxidiert in die Boraxschlacke. Dieser Verlust beträgt 0,5 % bis 1,5 % bei sauberem Bruchgold und bis zu 5 % bis 8 % bei stark verunreinigtem Material.
  • Analyse- und Feingehaltsprüfung (Assay Fee): Um den exakten Feingehalt des Schmelzbarrens zu bestimmen, führt die Scheideanstalt eine RFA-Spektrometrie oder eine amtliche Dokimastik (Coupellation) durch. Diese Pauschale (CHF 30 bis 80 pro Los) fällt bei Kleinmengen besonders ins Gewicht.
  • Raffinationskosten: Die chemische Trennung von Gold, Silber, Platin und Kupfer in der Scheideanstalt erfordert Energie und Chemikalien, die nach verarbeitetem Bruttogewicht abgerechnet werden.
  • Handelsmarge und Kursrisiko: Schützt den Ankäufer vor Preisschwankungen an der Londoner Börse (LBMA) zwischen dem Moment des Ankaufs und der finalen Weiterverarbeitung.

Praxis-Tabelle: Schmelzabzug und Auszahlung für 18 Karat (750er Gold) in der Schweiz

Die folgende Tabelle simuliert die Abrechnung für verschiedene Losgrößen von 18-karätigem Goldschmuck auf Basis eines Gold-Spotkurses von CHF 85,00/g für Feingold:

Losgröße (Bruttogewicht 750er Gold)Feingoldgehalt theoretisch (750‰)Reiner Börsenwert (CHF)Typischer Schmelzabzug & Marge (%)Analysekosten (CHF)Nettoauszahlung an Kunden (CHF)Effektive Auszahlungsquote (%)
10 Gramm (Einzelne Ringe)7,50 gCHF 637,5015,0 %InbegriffenCHF 541,8885,0 %
50 Gramm (Familiennachlass)37,50 gCHF 3 187,5010,0 %InbegriffenCHF 2 868,7590,0 %
200 Gramm (Goldschmiedeabfälle)150,00 gCHF 12 750,006,5 %CHF 40,00CHF 11 881,2593,2 %
1 000 Gramm (1 kg Barrenlot)750,00 gCHF 63 750,004,0 %CHF 60,00CHF 61 140,0095,9 %

Formel zur eigenständigen Überprüfung des Ankaufspreises

Vor dem Verkauf sollten Sie das Angebot mit folgender Standardformel nachrechnen:

Netto-Auszahlung (CHF) = [ Bruttogewicht (g) × (Feingehalt ÷ 1000) × Spotkurs Feingold CHF/g ] × (1 − Abzugssatz) − Analysekosten

Rechenbeispiel: Sie besitzen 45,0 Gramm 14-Karat-Gold (585‰). Der Feingold-Spotkurs steht bei CHF 85,00/g, und der Händler bietet Ihnen den Ankauf mit einem Gesamtabzug von 10 % an:

1. Reines Feingoldgewicht: 45,0 g × 0,585 = 26,325 g Feingold.

2. Brutto-Börsenwert: 26,325 g × CHF 85,00 = CHF 2 237,63.

3. Netto-Auszahlung nach 10 % Schmelzabzug: CHF 2 237,63 × 0,90 = CHF 2 013,86 bar oder per Banküberweisung.

Vergleich der Schweizer Ankaufsstellen

  • Kantonalbanken & Großbanken (UBS): Kaufen in der Regel nur bankhandelsfähige Barren und Anlagegoldmünzen (Vreneli). Bruchgold und Schmuck werden fast nie oder nur mit prohibitiven Abschlägen (>20 %) entgegengenommen.
  • Klassische Goldankaufsläden: Schmelzabzüge zwischen 10 % und 18 %. Vergleichen lohnt sich besonders bei Beträgen über CHF 1 000.
  • Direkte Scheideanstalten (Zürich, Genf, Neuchâtel): Bieten ab Losgrößen von 100 bis 200 Gramm die besten Konditionen mit Schmelzabzügen von lediglich 3 % bis 7 %.

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Schmelzmarge

Darf der Ankäufer das Gewicht von Schmucksteinen abziehen?

Ja. Synthetische Steine (Zirkonia) und minderwertige Schmucksteine besitzen im Metallrecycling keinen Wert und müssen vom Bruttogewicht geschätzt und abgezogen werden. Größere Diamanten (>0,30 ct) sollten separat bewertet werden.

Ist der Schmelzabzug verhandelbar?

Ja, insbesondere bei größeren Mengen ab 100 Gramm. Professionelle Händler gewähren bei hohem Volumen deutliche Rabatte auf ihre Marge.

Werden Schmelztransaktionen den Schweizer Steuerbehörden gemeldet?

Gemäß Geldwäschereigesetz (GwG) müssen Ankäufe ab CHF 15 000 in bar durch Ausweiskontrolle und Transaktionsprotokoll dokumentiert werden. Gewinne aus privatem Goldbesitz sind in der Schweiz jedoch einkommensteuerfrei.

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Schmelzverlust-Rechner

Schmelzverlust (Merma)

g
%

Typische Verluste: Gold 0,5–1,5% · Silber 1–3% · Platin 0,8–2%

AnfangswertCHF 11122.20
Verlorenes Metall (2.500g)− CHF 278.06
Gewonnenes Gewicht97.500 g
Wert nach dem SchmelzenCHF 10844.14

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