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Berechnen Sie den genauen Wert Ihrer Schmuckstücke oder Posten nach dem LBMA-Spotkurs und Ihrer Handelsmarge.
Der Rücknahmewert von Gold in der Schweiz richtet sich nach dem LBMA-Spotpreis (London Bullion Market Association) in CHF pro Gramm. Dieser Preis schwankt während der internationalen Handelssitzungen und gilt als Referenz für Goldschmiede, Juweliere und Edelmetallhändler.
Um den Wert eines Schmuckstücks oder Goldpostens zu berechnen, sind drei Parameter entscheidend: Gewicht in Gramm, Feingehalt (in Karat oder Tausendstel) und die vom Händler angewandte Marge. Ein Schmuckstück aus 18 Karat Gold (750‰) enthält nur 75 % Feinmetall.
In der Schweiz ist Anlagegold (Barren, Münzen über 995‰ Feingehalt) gemäß Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG von der Mehrwertsteuer befreit. Schmuck und Goldabfälle hingegen fallen unter den normalen MWST-Satz.
Der Altgoldwert ergibt sich aus: Gewicht (g) × Feingehalt (z.B. 0,750 für 18 Karat) × LBMA-Spotpreis in CHF/g. Beispiel: 10 g 18-Karat-Gold bei CHF 82,50/g = CHF 618,75.
Rücknahmemargen in der Schweiz: Banken 15–20 %, Edelmetallhändler 8–12 %, Schmelzer 5–8 %, Online-Plattformen 6–10 %. Vergleichen Sie immer mit dem Spotpreis.
Ja. Goldbarren und -münzen ≥ 995‰ sind gemäß Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG von der MwSt befreit. Goldschmuck und Altgold unterliegen dem normalen MwSt-Satz von 8,1 %.
Die angezeigten Kurse sind indikativ (LBMA Mid-Market). Sie stellen keine Anlageberatung dar.