Steuern auf Gold und Silber in der Schweiz: MwSt & Deklaration
Alles über Steuern auf Edelmetalle in der Schweiz: MwSt-Befreiung (Art. 18 MWSTG), Vermögenssteuer und Steuerfreiheit auf Kapitalgewinne.
Schlüsseldaten
- MwSt Anlagegold
- 0 % MwSt (Art. 18 MWSTG) für Barren (≥995‰) und Münzen
- Kapitalgewinnsteuer (Privat)
- Steuerfrei für private Kapitalgewinne in der Schweiz
- Vermögenssteuer
- Deklarationspflicht zum offiziellen Kurs am 31. Dezember (ESTV)
- MwSt auf Silber
- 8,1 % MwSt in der Schweiz (Befreit im Zollfreilager)
Auf einen BlickDie Besteuerung von Edelmetallen in der Schweiz ist im internationalen Vergleich herausragend anlegerfreundlich. Dennoch müssen Schweizer Steuerpflichtige die genauen Unterschiede zwischen Gold, Silber, Mehrwertsteuer und Vermögenssteuer kennen, um Steuern gesetzeskonform zu optimieren.
1. Mehrwertsteuer: Gold vs. Silber und Platin
- Anlagegold (Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG): Barren ab 995‰ und gesetzliche Goldmünzen sind vollständig MWST-befreit (0 % MWST).
- Silber, Platin, Palladium: Unterliegen bei Inlandslieferung dem regulären Satz von 8,1 % MWST (MWST-frei nur im Zollfreilager).
2. Steuerfreie Kapitalgewinne für Privatpersonen
Das Schweizer Steuerrecht gewährt einen immensen Vorteil für private Anleger:
Gewinne aus dem Verkauf von Gold, Silber und Münzen sind für private Schweizer Steuerzahler vollständig steuerfrei (keine Kapitalgewinnsteuer).
Wer Gold für CHF 50 000 kauft und Jahre später für CHF 90 000 verkauft, behält den Gewinn von CHF 40 000 ohne Einkommenssteuerabzug.
3. Die kantonale Vermögenssteuer (Vermögenssteuer)
Edelmetalle müssen in der jährlichen Steuererklärung per 31. Dezember deklariert werden:
- Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich im Januar offizielle Steuerwerte für Goldbarren, Vrenelis und Silber.
- Je nach Kanton und Gesamtvermögen liegt der Steuersatz typischerweise zwischen 0,1 % und 0,7 % pro Jahr.
| Steuerart | Physisches Anlagegold | Physisches Silber (Inland) | Silber im Zollfreilager |
|---|---|---|---|
| MWST beim Kauf | 0 % (Befreit) | 8,1 % | 0 % (Steuerfrei) |
| Kapitalgewinnsteuer (Privat) | 0 % (Steuerfrei) | 0 % (Steuerfrei) | 0 % (Steuerfrei) |
| Kantonale Vermögenssteuer | Ja (ESTV-Steuerwert per 31.12.) | Ja (ESTV-Steuerwert per 31.12.) | Ja (ESTV-Steuerwert per 31.12.) |
| Erbschaftssteuer (direkte Nachkommen) | 0 % in den meisten Kantonen | 0 % in den meisten Kantonen | 0 % in den meisten Kantonen |
Häufig Gestellte Fragen zur Edelmetall-Besteuerung
Muss man Barren im Schliessfach angeben?
Ja, das Schweizer Steuergesetz verpflichtet zur vollständigen Deklaration des weltweiten Vermögens, unabhängig vom Verwahrort.
Müssen Erben Steuern auf geerbtes Gold zahlen?
In den meisten Schweizer Kantonen ist die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen (Kinder und Ehepartner) vollständig auf 0 % festgesetzt.
Anlagegold in der Schweiz kaufen (MwSt-frei)
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Schweizer MWST-Auswirkung
Schweizer MWST (8.1%)
Anlagegold
Gilt als Währung und ist in der Schweiz von der MWST befreit (Feingehalt >995 für Barren, oder >900 für Münzen).
Silber / Platin / Palladium
Gelten als Industriemetalle und unterliegen dem Normalsatz (8.1%).