Steuern auf Gold und Silber in der Schweiz: MwSt & Deklaration
Alles über Steuern auf Edelmetalle in der Schweiz: MwSt-Befreiung (Art. 18 MWSTG), Vermögenssteuer und Steuerfreiheit auf Kapitalgewinne.
Schlüsseldaten
- MwSt Anlagegold
- 0 % MwSt (Art. 18 MWSTG) für Barren (≥995‰) und Münzen
- Kapitalgewinnsteuer (Privat)
- Steuerfrei für private Kapitalgewinne in der Schweiz
- Vermögenssteuer
- Deklarationspflicht zum offiziellen Kurs am 31. Dezember (ESTV)
- MwSt auf Silber
- 8,1 % MwSt in der Schweiz (Befreit im Zollfreilager)
Auf einen BlickDie Besteuerung von Edelmetallen in der Schweiz gehört zu den attraktivsten weltweit, folgt jedoch klaren Regeln bezüglich Mehrwertsteuer und Vermögenssteuer.
Vollständige MwSt-Befreiung auf Anlagegold: Gemäss Artikel 18 MWSTG sind Goldbarren (Feingehalt ≥995‰) sowie staatliche Goldmünzen vollständig von der Schweizer MwSt befreit (0 % MwSt).
Steuerfreie Kapitalgewinne für Privatpersonen: In der Schweiz sind Gewinne aus dem Verkauf von Gold oder Silber durch Privatpersonen frei von der Einkommens- und Kapitalgewinnsteuer (sofern kein gewerbsmässiger Handel vorliegt).
Vermögenssteuer: Edelmetalle im Besitz per 31. Dezember müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich die offiziellen Steuerwerte für Gold, Barren und Vrenelis.
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Schweizer MWST-Auswirkung
Schweizer MWST (8.1%)
Anlagegold
Gilt als Währung und ist in der Schweiz von der MWST befreit (Feingehalt >995 für Barren, oder >900 für Münzen).
Silber / Platin / Palladium
Gelten als Industriemetalle und unterliegen dem Normalsatz (8.1%).